1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der M94 GmbH.
    1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, M94 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn M94 Leistungen erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
    1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie einzelner Verträge bedürfen der Schriftform.

  2. Angebot und Vertragsschluss
    2.1 Angebote der M94 GmbH sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preisen, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen.
    2.2 Der Umfang der von M94 zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich geschlossenen Vertrag.
    2.3 M94 ist berechtigt, aufgrund rechtlicher oder technischer Anforderungen Änderungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

  3. Installation, Schulung und Beratung
    3.1 Der Kunde ist für die Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Installations-, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Sie werden separat vergütet.
    3.2 Erbringt M94 Installations-, Schulungs- oder Beratungsleistungen, hat der Kunde alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Räume, Infrastruktur, Unterlagen, Personal). Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten kann M94 gesondert berechnen.
    3.3 Mündliche Auskünfte und Empfehlungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
    4.1 Ist der Kunde Kaufmann, hat er gelieferte Produkte und Software unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich zu rügen.
    4.2 M94 darf die vereinbarten Leistungen durch geeignete Dritte erbringen lassen.
    4.3 M94 ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
    4.4 Zu Testzwecken überlassene Produkte bleiben Eigentum von M94. Nach Ablauf der Testphase kann die Funktionsfähigkeit eingeschränkt werden. Ansprüche des Kunden bestehen daraus nicht.

  5. Lieferfrist
    5.1 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wird ein verbindlicher Termin um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
    5.2 Auftragsänderungen heben vereinbarte Termine auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen, nicht von M94 zu vertretenden Umständen (z. B. Streik, Ausfall von Zulieferern).

  6. Preise
    6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Verpackung, Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgebend sind die am Tag der Leistung gültigen Listenpreise, sofern keine Festpreise vereinbart sind.
    6.2 Dienstleistungen werden – sofern keine Pauschale vereinbart wurde – nach Aufwand gemäß aktueller Preisliste abgerechnet.
    6.3 M94 ist berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen eintreten (z. B. durch Lieferantenpreise oder Wechselkurse). Auf Verlangen werden diese nachgewiesen.

  7. Zahlung
    7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist M94 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
    7.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen zu.
    7.3 Bei mehreren offenen Forderungen bestimmt M94 die Reihenfolge der Tilgung, sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat.

  8. Annahmeverzug des Kunden
    Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, kann M94 nach einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der pauschale Schadensersatz beträgt 30 % des Auftragswertes, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder M94 einen höheren Schaden nachweist.

  9. Gefahrübergang, Abnahme, Gewährleistung
    9.1 Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    9.2 Installierte Produkte sind nach Fertigstellung gemeinsam zu testen. Funktioniert die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß, ist die Abnahme schriftlich zu erklären. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
    9.3 M94 gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von wesentlichen Mängeln sind und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen.
    9.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn Produkte unsachgemäß verändert, installiert, benutzt oder unzuträglichen Rahmenbedingungen ausgesetzt wurden, es sei denn, diese Umstände sind nicht ursächlich.
    9.4.1 Software entspricht der Leistungsbeschreibung in der Dokumentation. Fehler sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich zu melden.
    9.4.2 M94 kann Mängel durch Nachbesserung, Austausch oder Leistungsänderung beheben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von M94 über.
    9.4.3 Bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
    9.4.4 Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
    9.5 Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung bzw. Installation.
    9.6 Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
    9.7 Bei schuldhaften Pflichtverletzungen aus Schulung, Beratung oder Dienstleistungen leistet M94 zunächst kostenlose Nachbesserung.
    9.8 Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Prüfung berechnet.

  10. Eigentumsvorbehalt
    10.1 M94 behält das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen.
    10.2 Der Kunde hat Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Schäden zu versichern. Ansprüche aus Versicherungen gelten als an M94 abgetreten.
    10.3 Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    10.4 Übersteigt der Sicherungswert die Forderungen um mehr als 10 %, gibt M94 Sicherheiten auf Verlangen frei.

  11. Nutzungsrechte an Software
    M94 behält Urheber-, Schutz- und Verwertungsrechte an gelieferter Software. Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen. Schutzrechtshinweise sind zu beachten.

  12. Haftung
    12.1 M94 haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei zugesicherten Eigenschaften.
    12.2 Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet M94 nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
    12.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht wesentlicher Pflichten haftet M94 nicht.
    12.4 Der Kunde hat Daten regelmäßig und angemessen zu sichern. Für Schäden, die durch fehlende Datensicherung vermeidbar wären, haftet M94 nicht.
    12.5 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
    12.6 Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.
    12.7 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    12.8 Eine Haftung für Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  13. Datenschutz
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

  14. Schlussbestimmungen
    14.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    14.3 Erfüllungsort ist Solingen.
    14.4 Für Kaufleute oder Kunden mit Sitz im Ausland ist Solingen ausschließlicher Gerichtsstand. M94 ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.